Untersuchung Zettelbanken Kurzfassung: 4

Aus um-bruch
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Wenn doch schon durch unmittelbare (direkte) Kredite über die Staatsschuldentilgungskasse die Finanzen des Staates bestens gefestigt sind, weshalb dann noch eine mittelbare Finanzierungsquelle über eine Nationalbank schaffen?
Ist der direkte Kredit nicht besser als der über die Nationalbank eingerichtete?
Stellt der Staat sich damit nicht auf eine Stufe mit dem Privatmann, der direkt bei dem Kapitalisten (Geldgeber) keinen Kredit aufnahmen kann sondern sich an einen Bankier oder Geldvermittler wenden und dem er auch Provision dafür bezahlen muss?
Sind die Privilegien, die der Staat der Bank einräumt nicht mit einer Provision vergleichbar?

weiter wörtlich:

"In Baiern ist die
Wahrheit der beruhigenden Versicherung des Finanzmin-
sters über den Staatskredit allgemein bekannt, aber im
Auslande wird sie stark bezweifelt werden, denn man wird
nicht glauben wollen, daß ein Staat genug direkten Cre-
dit hat, der sich verpflichtet, von einer Bank den ganzen
Betrag ihrer unverzinnslichen Bankzettel gegen 4 % Zinn-
sen zu übernehmen"

Die Summe der erzeugbaren Bankzettel und damit die Darlehenssumme an den Staat ist in der Bankordnung nicht festgelegt, sie darf also beliebig groß werden?
Wird hiermit nicht indirekt gesagt, dass man alles gebrauchen kann was die Bank bringt?

Gemäß § 18 der Bankordnung bestimmen die Vorsteher und ein Ausschuss der Aktieninhaber über diesen Betrag. Diese Ermächtigung ist als äußerst gefährlich anzusehen, denn die Vorsteher als Vertreter der Aktionäre haben ein Interesse daran, soviel unverzinsliche Bankzettel wie irgend möglich in Umlauf zu bringen. Denn je mehr Geld sie hereinbringen, desto mehr Geld können sie dem Staat als Darlehen geben und desto größer wird die vom Staat zu zahlende Zinssumme sein. Bei entsprechend umsichtigem Vorgehen der Bank wird diese einen großen Teil des Metallgeldes an sich ziehen, das Papiergeld in Umlauf bringen und den bayerischen Staat mit den Darlehen glücklich machen.




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