Das Geldrätsel: Mehrbankensystem

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Kann man vom zuvor erwähnten Zweibankensystem auch auf das heutige Mehrbankensystem in einem Lande schließen?

Ein Problem stellen sicher die vielfachen Einzelkreditbeziehungen zwischen den am Überweisungsverkehr teilnehmenden Banken dar. Bei jeder neuen Beziehung müsste die Kreditwürdigkeit der neuen Partnerbank geprüft werden. Ein kaum zu bewältigendes organisatorisches Unterfangen, da nicht nur die Kreditwürdigkeit sondern auch dass allgemeine Vertrauen in die jeweilige Bankwährung geprüft werden müsste. Eine Lösung des Währungsproblems bildete die Einigung der beteiligten Banken auf eine gemeinsame Landeswährung.

Landeswährung

Hierzu nochmals das Ablaufmodell aus der Entstehung des Clearingsystems in London.

Ein entscheidender Bestandteil des Ablaufs ist die Geldbörse, welche von Bank A nach Bank B wandert. Arthur stellt einen Scheck über £100 aus.
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Diesen Scheck kann man als Buchgeld der Bank A ansehen. Ben reicht diesen Scheck bei seiner Bank B zur Gutschrift auf seinem Konto ein. Nun wird aber von der Bank B dieser Scheck nicht als Einzahlung akzeptiert, sondern er wird durch einen Bankboten der Bank A vorgelegt. Erst wenn diese Bargeld in Form von "werthaltigen Münzen" auszahlt, welches dann zu Gunsten Bens bei der Bank B eingezahlt wird, erhöht sich Bens Kontostand. Der Inhalt des Geldbeutels ist also der entscheidende Faktor. Bei entsprechendem gegenseitigen Vertrauen können die Banken auf die Geldbörse verzichten. Die jeweiligen Salden werden angeschrieben. Ohne Vertrauen unter den beiden Banken muss der Inhalt aber aus werthaltigen Gegenständen bestehen. Im Geldbeutel könnte deshalb ebenso gut eine, dem Scheckwert entsprechende Menge Gold oder Silber enthalten sein. Die Bank B erhält die Ware Gold oder Silber und schreibt dem Kunden Ben den Gegenwert auf seinem Konto gut.

Können in dem Geldbeutel auch andere Werte enthalten sein, welche die Bank B zu einer Gutschrift beim Kunden Ben veranlassen?

Als zwingende Eigenschaft dieses Wertes zeigt sich die Akzeptanz bei den beteiligten Banken. Diese ist zweifelsfrei bei Gold- und Silbermünzen sowie bei Gold- oder Silberbarren vorhanden. Mit diesen werthaltigen Materialien erübrigt sich ein Vertrauen unter den Banken. Es ist jedoch auch vorstellbar, dass in dem Geldbeutel zum Beispiel

  • Schuldverschreibungen der Bank A,
  • Abtretungen von Kreditforderungen gegenüber Arthur,
  • Kreditaufnahme der Bank A bei Bank B,
  • oder Pfandbriefe

enthalten sind. Hier ist es erforderlich, dass die beteiligten Banken den Inhalt des Geldbeutels akzeptieren.

Bei entsprechendem Vertrauen kann aber auch das "Geld" einer besonders vertrauenswürdigen Bank anerkanntes Zahlungsmittel unter den Banken im Mehrbankensystem sein. Dies geschah in England durch die Akzeptanz von "Geld" der Bank of England (BoE). Waren es anfangs noch Banknoten der BoE reichte später bereits das Buchgeld der BoE hierzu.[1]

Bereits 100 Jahre vor Eintritt der BoE in das Clearing- und Settlementsystem existierte mit diesem System ein komplexes Ausgleichsystem unter den Londoner Banken. Für Zahlungszwecke war es für den Kunden der Bank unerheblich, bei welcher Bank er ein Konto unterhielt. Ob ihm der komplexe Einlösevorgang, Bank B legt den Scheck zur Einlösung bei Bank A vor und zahlt den erhalten Betrag auf Bens Konto ein, bekannt war, ist fraglich. Er reichte einen Scheck bei seiner Bank zur Gutschrift auf seinem Konto ein. Nur dies war für ihn direkt wahrnehmbar.

Diesen Vorgang kann man sich nun auch mit von den Banken ausgegebenen Banknoten vorstellen. Diese sind dann Schecks mit vorgegebenen Betragstückelungen auf 5, 10, 20, 50 £. Diese können jedoch leichter und viel effektiver als Schecks für Zahlungen auch unter den Nichtbanken verwendet werden.
Etwas weniger offensichtlich zeigt sich die gleiche Systematik im Bankensystem bei einem Zahlungsvorgang mit Überweisung. Für Arthur und Ben wird lediglich "Geld" von Arthurs Konto bei Bank A auf Bens Konto bei Bank B "überwiesen". Die Bank B wird diese Überweisung aber nicht ohne Weiteres annehmen. Weshalb? Bei der Überweisung würde Bank A den Kontostand von Arthur um 100 £ verringern, also ihre Schuld gegenüber Arthur reduzieren und gleichzeitig Bank B anweisen, Bens Konto um diesen Betrag zu erhöhen. Damit würde die Schuld der Bank B gegenüber Ben um 100 £ steigen. Die Bank B wird dies nicht sofort tun sondern vorher einen Ausgleich von Bank A verlangen. Der "Geldbeutel" muss von Bank A gefüllt werden und zu Bank B wandern. Die Füllung kann dabei, wie oben beschrieben, sehr unterschiedlich sein. Überweisungen werden auch heute noch nach diesem Schema abgewickelt.

Liquiditätsmanagement

Konnte im Zweibankenland des letzten Artikels die Geldschöpfung noch fast beliebig erhöht werden, so wird dies im Mehrbankensystem mit steigender Anzahl der beteiligten Banken immer schwieriger. Bei zwei Banken ist eine intensive Abstimmung des gemeinsamen Vorgehens noch durchaus vorstellbar. Bei 100 Banken scheint dies jedoch kaum realisierbar. Davon ausgehend, dass diese Banken im Wettbewerb stehen, stellt sich hier automatisch ein gewisses Niveau bei der Geldschöpfung und dem Verhältnis von Kreditschöpfung zu Finanzierungsmitteln, ein. Die starke Erhöhung des Kreditvolumens einer einzelnen Bank führt dabei unweigerlich zu einem Abfluss an flüssigen Mitteln[2]. Die kreditgewährende Bank muss sich deshalb teilweise bei anderen Banken verschulden. Verschuldet sie sich für den Bau eines Bankpalastes in erheblichem Umfang, so fehlt ihr diese Summe bei ihrem eigentlichen Geschäft, dem der Kreditvergabe. Einen erheblichen Gewinn könnte die Bank jedoch erzielen, wenn alle Geschäftsbanken etwa gleichzeitig Aktiva erwerben, und somit der gemeinsame Standard angehoben würde. Dies erscheint jedoch beim heutigen Bankenwettbewerb eher als ein unwahrscheinliches Vorgehen. Die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) einer Bank bleibt im Mehrbankensystem auch hier ein Dreh- und Angelpunkt zur Steuerung der Bankgeschäfte. Das oberste Ziel der meisten Banken, eine möglichst hohe Rentabilität des eingesetzten Bankkapitals zu erwirtschaften, steht einer hohen Liquidität jedoch entgegen. Folglich muss jede Bank hier zu einer angemessenen Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Anforderungen gelangen.

Gesetzliche Bestimmungen

Die vorgenannten Liquiditätsbetrachtungen haben neben den Anforderungen an das Eigenkapital von Banken Eingang in das "Kreditwesengesetz" gefunden, welches in einem der folgenden Kapitel näher erläutert wird.



Einzelnachweise

  1. Theoretisch könnte dies jedoch auch eine "frei erfundene Währungseinheit" sein, wie diese von Keynes 1944 mit dem "Bancor" vorgeschlagen wurde. Jedoch wurde 1944 in Bretton Woods das Zahlungsmittel der USA, der "US-Dollar" als Weltleitwährung festgezurrt. Der Bancor wäre eine reine Verrechnungseinheit zwischen den beteiligten Zentralbanken gewesen. Da die Forderung einer Bank nur entstehen konnte, wenn gleichzeitig eine andere Bank eine Verbindlichkeit einging, wäre die Summe dieser Verrechnungseinheit im Bankensystem immer gleich "null" gewesen. Durch Strafzinsen wollte Keynes verhindern, dass sich bei einer Zentralbank größere Mengen dieser Verrechnungseinheit anhäuften oder auch größere Schuldenberge entstehen würden.
  2. Sofern kein Ausgleich durch andere Bilanzposten erfolgt. Die Möglichkeit eines Ausgleichs bedeutet, dass bei Liquiditätsbetrachtungen die gesamte Bilanz einbezogen werden muss und darüber hinaus auch noch Zahlungsversprechen, welche nicht in der Bilanz aufgeführt werden. Details hierzu werden im Abschnitt "Kreditwesengesetz" erläutert.