Eigentumsökonomie: 3

Aus um-bruch
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Besitz und Eigentum

In der Umgangssprache werden die beiden Begriffe "Besitz" und "Eigentum" teilweise nicht getrennt und auch wechselseitig für den gleichen Sachverhalt eingesetzt.[1] Die Juristen unterscheiden jedoch strikt zwischen Eigentum und Besitz.

"Besitz kennzeichnet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, ohne dass es darauf ankommt, ob der Besitzer ein Besitzrecht hat oder gar Eigentümer der Sache ist."[2]

"Eigentum ordnet einem Rechtssubjekt die umfassende rechtliche Herrschaft über eine Sache zu."[2]

Wie kann man diesen Unterschied nun in allgemeinverständlicher Form darstellen? Nehmen wir ein Grundstück, zum Beispiel einen Acker zum Anpflanzen von Getreide oder Feldfrüchten. Nur diejenige Person, welche im Grundbuchamt zu diesem Grundstück eingetragen ist, ist auch Eigentümer des Grundstücks. Der Eigentümer kann nun auf dem Acker Gerste anbauen und im Herbst diese dann einer Brauerei zur weiteren Bearbeitung als Braugerste verkaufen. In diesem Fall nutzt der Eigentümer seinen Acker selbst und kann aus dem Anbau der Braugerste einen Gewinn erzielen. Zieht er von dem Verkaufspreis der Gerste die Kosten für das Pflügen und Vorbereiten des Ackers zum Säen, das Saatgut, den Einsatz der Erntemaschinen und seinen eigenen Arbeitsaufwand ab, so verbleibt ihm noch ein Restbetrag, sein Gewinn.

Nun kann er aber auch seinen Acker an einen Nachbarn verpachten und lässt diesen die ganze Arbeit verrichten. Auch die Frucht der Arbeit, die geerntete Braugerste, gehört nun dem Nachbarn. Mit der Verpachtung räumt er diesem das Nutzungsrecht an seinem Acker ein. Für die Pachtzeit ist nun der Nachbar der Besitzer des Ackers, keineswegs jedoch der Eigentümer. Das Eigentum bleibt bei der im Grundbuch eingetragenen Person.

Für die Überlassung des Ackers an seinen Nachbarn verlangt der Eigentümer einen gewissen Geldbetrag, die Pacht. Vom wirtschaftlichen Standpunkt des Nachbarn gesehen muss der erzielte Gewinn aus dem Verkauf der Braugerste so groß sein, das nach Abzug der Pacht immer noch ein Betrag übrigbleibt.

Auch an einer anderen Stelle im täglichen Leben begegnet uns der Begriff Eigentum sehr oft, in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von Firmen. Hier steht in der Regel:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Kaufe ich ein Fahrrad auf Rechnung, so nehme ich das Fahrrad sofort in Besitz, das heißt ich benutze es. Trotzdem bin ich noch nicht Eigentümer des Fahrrades. Eigentümer bin ich erst, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Ähnliches gilt auch bei Ratenverträgen, bei welchen die Ware gleich ausgeliefert wird, die Bezahlung aber erst später erfolgt.


Einzelnachweise

  1. Wikipedia: Besitz
  2. 2,0 2,1 Eigentum und Besitz an Sachen – Sonstige dingliche Rechte, Prof. Dr. Martin Häublein, Sommersemester 2006, Jura Fu-Berlin