Untersuchung Zettelbanken Kurzfassung: 7

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Version vom 3. September 2012, 05:46 Uhr von Mumken (Diskussion | Beiträge)

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"Daß die baierische Bank für immer gegen jede
Suspensions- Akte[1] gesichert wäre, wer wollte dies verbür-
gen?"

Der Finanzminister deutet als Zweck der Bank unter anderem an, dass diese bei einem ausserordentlichen Mittelbedarf diese Mittel leicht und preisgünstig zur Verfügung stellen kann. Wenn er auch jetzt keine Mittel braucht, so braucht er sie vielleicht künftig. Ein Krieg könnte einen solchen ausserordentlichen Mittelbedarf verursachen und für diesen Fall kann es keinen einfacheren Weg als die Fabrikation von Bankzetteln geben.

Auch wenn dies gegen das Gesetz wäre, so könnte man es Bayern doch nicht verübeln, wenn es dann die Moral der Politik unterordnen müsste.

Die Gründung einer Zettelbank würde nach dem Gesetzentwurf folgende Vorteile bringen:

  1. Erleichterung des Geldverkehrs, welche jedoch bezweifelt wird, da die Banken in all ihren Zweigstellen große Summen vorhalten müssten,
  2. und damit viel tot liegendes Kapital besitzen würden. Auch wird die Einrichtung von Banken auf wenige große Städte beschränkt bleiben. Diese besitzen jedoch schon bargeldlose Mittel des Zahlungsverkehrs wie Wechsel. Kleinere Zweigstellen sind dagegen ineffektiv und darum wenig interessant für die Bankinhaber. Es ist festzustellen, dass Staatspapiere mit 5% Zinsen zu einem Kurs von 95% zu haben sind, d.h. an Angeboten für Geldbesitzer fehlt es nicht.
  3. Günstige Darlehen für die Landwirtschaft und das Gewerbe sind ebenfalls nicht zu erwarten, wenn die Aktionäre der Bank bereits 5 % vergütet bekommen. Gute Kreditnehmer können über Hypothekendarlehen leicht überall Geld für 4% bekommen.
  4. Die Verhinderung des Kapitalabflusses ins Ausland kann durch eine Zettelbank nicht verhindert werden, da eine bayrische Nationalbank nicht die erforderliche Größe bekäme um im internationalen Bereich eine Rolle zu spielen.
  5. Eine Beförderung des Gemeingeistes[2] wird von einer Nationalbank nicht erwartet. Durch Zettelbanken wird das baare Geld in einem Land verdrängt und ihre Besitzer arm gemacht. Dann sind nur Aufstände und ähnliches das Ergebnis.
    Deshalb sehe ich in den zweifelhaften Vorteilen einer Zettelbank keinen Reiz, meinem Vaterland eine solche Anstalt zu wünschen, deren es nicht dringend bedarf, die aber bisher für jedes Land Schwierigkeiten mit sich brachte.


Gott schütze unsern König .......
Er erhalte uns die sparsamen Gold- und Silberstücke .......
in unserm von der Papierpest noch freyem, glücklichen Lande ......





Hinweise

  1. Suspensions-Akte bedeutet die Aussetzung der Auszahlungsverpflichtung in werthaltigem Münzgeld, wie dies bei anderen Zettelbanken bereits mehrfach geschehen ist.
  2. Gemeingeist, objektiv genommen der Geist uneigennütziger Hingebung an das Gemeinwesen von seiten des Einzelnen, die eigentliche »Bürgertugend«, ohne die nichts Großes durch ein Gemeinwesen geleistet werden kann. Den Gegensatz des Gemeinsinns bildet der Egoismus; Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1907