Eigentumsökonomie: 8

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Golddeckung

Auf Seite 286/287 von "Eigentum Zins und Geld"[1] wird die Deckung der ausgegebenen Noten mit Gold beschrieben.

„Private Kreditbanken haften für ihre Banknoten mit ihrem Eigentum. Zu diesem gehören nicht nur Grund und Boden, sondern auch Edelmetall, das zu einem fixierten Warenpreis gegen die ausgegebenen Banknoten einlösbar ist. Unter Umständen erfordert dies die Umwandlung von Immobilien in Edelmetalle, um dem Präsentierer der Noten diese auf ihnen verzeichnete Form des Eigentums aushändigen zu können. Eine Golddeckung bedeutet mithin keine Deckung einer auf Papier gedruckten Note durch ein Geldstück aus Gold, sondern eine Deckung der Papiernote durch Eigentum in Form von Gold zu einem von der Bank garantierten Preis in Höhe des der Note aufgedruckten Betrages. So garantierte etwa die Bank von England im 19. Jahrhundert, daß jemand, der ihre Noten hielt, nicht besser gestellt war als jemand, der ein bestimmtes Gewicht Gold hielt"

In der geschichtlichen Entwicklung wird hierbei von H&S die komplette Geldgeschichte von den italienischen Banken bis zur Gründung der ersten Zettelbanken vernachlässigt. Die ersten Banknoten oder Zettel von Banken stellten nur Depotscheine für bei der Bank deponierte Münzen dar.
Wikipedia; Banknote:

"Das Vertrauen in Papiergeld beruhte ursprünglich darauf, dass es von jedermann jederzeit in Münzgeld umgetauscht werden konnte. Dieses Vertrauen war durch ausreichende Bestände an Münzgeld in den Schatzkammern des Herausgebers begründet und wurde durch verbale Zusicherung des Umtausches in Münzgeld auf der Banknote meist in Textform bekräftigt. Als historisches Überbleibsel ohne praktische Bedeutung sind solche Zusicherungen heute noch auf den Banknoten zahlreicher Länder zu lesen. Ein Beispiel aus England: Bank of England: I promise to pay the bearer on demand the sum of 5 Pounds (hier in Sterlingsilber gemeint)"[2]

Die Bank von England sammelte bei Ihrer Gründung 1694 Geld von Anteilseignern ein. Dieses Geld bestand aus Goldmünzen. In der Liste der Anteilszeichner[3] ist jeder Anteilseigner mit der Anteilssumme in £ (Pund Sterling) eingetragen. Das Pfund Sterling ist nun keine Gewichtsmenge an Silber mehr, sondern eine Menge an Münzen. Wenn schon die Bank von England zur Erklärung der Eigentumssicherung von H&S herangezogen wird, so wäre es aufrichtig gewesen, die ganze Bankgeschichte kurz zu erläutern und nicht nur einen gerade vom Wortlaut her passenden Satz herauszupicken und in die Argumentation einzufügen.


Anders sieht es nur aus, wenn das Geld, die Anteilsscheine am Eigentum des Bauern Anton, aus wertlosem Material wie z. B. aus Papierzetteln oder Tontafeln bestehen. Hier kann man den Wert des Anton-Talers nur erstattet bekommen, wenn man ihn dem Bauern Anton zur Einlösung vorlegt.

Einzelnachweise

  1. Gunnar Heinsohn / Otto Steiger: Eigentumsökonomik. 3. Auflage. Metropolis, Marburg 2006, ISBN 3-89518-534-5.
  2. Wikipedia; Banknote
  3. http://www.bankofengland.co.uk/about/Documents/pdfs/bankstock_transcript.pdf