Das Geldrätsel: Funktion: Leih- und Kreditbanken

Aus um-bruch
Version vom 29. November 2012, 15:02 Uhr von WikiSysop (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
UnderCon icon.svg Diese Seite ist noch im Entstehen und noch nicht offizieller Bestandteil eines Artikels/Buches.

Gib dem Autor Zeit, die Seite anzupassen!

Leihbanken

Gemäß der "Allgemeinen Encyclopädie für Kaufleute und Fabrikanten..."[1] von 1838 sind:

"Leihbanken ..... Bankanstalten, deren Zweck 's ist, Darlehen gegen Zinsen zu geben und dadurch den Geldbedürftigen vor dem Wucher einzelner Capitalisten zu schützen."

Die Leihbanken werden unterschieden in Faustpfand-Leihbanken und in Hypotheken-Leihbanken.[2]


Die Faustpfand- Leihbanken sind mit unseren heutigen Pfandhäusern vergleichbar. Um ein Darlehen zu erhalten musste vom Darlehensnehmer ein Faustpfand bei der Leihbank hinterlegt werden. Der Verkaufswert des Faustpfandes wurde geschätzt und nur ein Anteil des zu erwartenden Verkaufswertes wurde als Darlehen gewährt. Das Darlehen, für welches auch Zinsen gezahlt werden mussten, war mit einem festen Rückzahlungstermin gekoppelt. Wurde der Rückzahlungstermin vom Darlehnsnehmer nicht eingehalten, so konnte die Leihbank das Faustpfand versteigern und aus der Verkaufssumme den Darlehensbetrag einschließlich Zinsen bestreiten. Ein eventueller Überschuss stand dem Darlehensnehmer zu.

Bei den Hypotheken-Leihbanken verhielt es sich ähnlich, nur dass an Stelle eines Faustpfandes ein Grundpfand, in Form einer Grundbuchschuld als Sicherheit diente.

Kapital

Woher bekamen die Leihbanken jedoch das notwendige Geld? Leihbanken wurden entweder von der Regierung, einer Gruppe von Privatleuten oder aber einem Zusammenschluss von beiden gegründet. Diese stellten auch das erforderliche Anfangskapital zur Verfügung oder verpflichteten sich Geld bei Bedarf der Leihbank zur Verfügung zu stellen. Dies war teilweise ausreichend, da die Leihbanken auch Kapitalien andere Anleger annahmen. Die Leihbanken zahlten den Anlegern geringere Zinsen als allgemein üblich, konnten dafür aber eine höhere Sicherheit und pünktliche Zahlung der Zinsen bieten. Der Handel mit Staatspapieren galt hingegen als unsicher.[1]


Beispiel

Ein Kaufmann benötigt kurzfristig 100 Gulden Bargeld um einen für ihn sehr günstigen Handel abzuschließen. Er nimmt seine mit Edelsteinen besetzte Taschenuhr und bringt diese zur Leihbank. Die Leihbank schätzt den Wert der Uhr und stimmt danach dem Darlehen von 100 Gulden an den Kaufmann zu.

Die Uhr wird von der Leihbank auf einen Verkaufswert von 220 Gulden taxiert. Vom Verkaufswert werden jedoch nur maximal 50 % als Darlehen gewährt. Der gewünschten Darlehenssumme von 100 Gulden kann also zugestimmt werden.

Der Vertrag läuft über 3 Monate und sieht vor, dass ein Zinssatz von 1% pro Monat gilt und eine Bearbeitungsgebühr von 3 Gulden zu zahlen ist. Der Kaufmann muss folglich nach 3 Monaten 100 Gulden Darlehen + 3 x 1 Gulden Zinsen + 3 Gulden Bearbeitungsgebühr = 106 Gulden zurückzahlen.

Die Leihbank besitzt nun zwar ein Faustpfand in Höhe von 220 Gulden, benötigt jedoch Bargeld in Form von Goldmünzen zur Auszahlung. Hierzu muss sie 100 Gulden als Einlage von einem Mitglied oder aber einem Anleger besitzen. Ohne vorhandene Einlagen (Spargelder von Anlegern oder Mitgliedern) kann also kein Darlehen erfolgen.


Kreditbanken

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Banken Allgemeine Encyclopädie für Kaufleute und Fabrikanten 1838
  2. Die Leihbanken Die neue Zeit: Darstellung der Weltereignisse seit dem Jahre 1848