Das Geldrätsel: Barreserve

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Als
Auszug aus einer Bankbilanz
Barreserve wird bei Banken die Summe von "Kassenbestand" und "Guthaben bei Zentralnotenbanken" bezeichnet[1]. In der Bankbilanz wird sie an erster Stelle unter Aktiva aufgeführt. Die Bilanzierungsposten in Bankbilanzen werden nach ihrer Liquidität aufgeführt, dass heißt die am schnellsten verfügbaren Mittel stehen an oberster Stelle. Der Begriff "Barreserve" vermittelt zuerst den Eindruck, dass es sich hier nur um Bargeld handeln würde. Dies ist aber nicht zutreffend. Auch die Sichteinlagen der Bank bei der Zentralbank zählen zur Barreserve. Dies wird damit begründet, dass diese Sichteinlagen sehr schnell in Bargeld umgewandelt werden können und sie deshalb bezüglich der Fristigkeit noch wie Bargeld anzusehen sind. Damit zählen auch die Mindestreserven des letzten Abschnitts zur Barreserve.


Kassenbestand

Der Kassenbestand bezeichnet den Vorrat an Bargeld, den die Banken in ihren Tresoren zur Abwicklung der täglichen Aus- und Einzahlungen benötigen. Mit stetig zunehmenden bargeldlosen Zahlungen durch Überweisungen und Bankkarten, sinkt der Bedarf an Bargeld. Die deutschen Banken hatten im Juli 2014 noch 15 Mrd. € in ihren Tresoren. Gegenüber dem Sichtguthaben der Kunden von über 2 Billionen € ein Anteil von 0,75 %[2].

Die Banken sind bestrebt, den Kassenbestand so gering wie möglich zu halten, da für die Vorhaltung von Bargeld Zinsen bei der Zentralbank anfallen. Nach Pressemitteilungen sind die Schweden auf diesem Weg schon weit vorangeschritten. Sie erwägen, das Bargeld gleich ganz abzuschaffen.[3]

Guthaben bei Zentralnotenbanken

In der bereits zuvor erwähnten "Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute"[1] wird auch festgelegt, dass hier nur Sichtguthaben (täglich fällige Gelder) bei der Zentralbank aufgeführt werden dürfen. Die Höhe dieser Guthaben wird im Wesentlichen durch die Verpflichtung zur Mindestreservehaltung bestimmt.[4]

Überschussreserven

Zentralbank-Buchgeld, welches nicht zur Erfüllung der Mindestreserveforderung benötigt wird, zählt als Überschussreserve. Während die Sichteinlage für die Mindestreserve noch verzinst wird, ist dies bei der Überschussreserve nicht mehr der Fall. Für diese fällt mittlerweile ein Negativzins an. Wurde bereits vorher eine Überschussreserve als Dispositionsfehler in der Zahlungsmittelbewirtschaftung angesehen, so wird diese mittlerweile auch gleich noch mit einem Strafzins versehen.[5]



Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute RechKredV, § 12 Barreserve (Nr. 1) (Abgerufen am 16. Oktober 2014)
  2. Bankenstatistik September 2014, Statistisches Beiheft 1 zum Monatsbericht I. Banken (MFIs) in Deutschland, Seite 6 ff.
  3. Schweden wollen ihr Bargeld abschaffen Die Welt vom 10. April 2012 (Abgerufen am 16. Oktober 2014)
  4. Achim Sollanek: Bankbilanzen nach deutschem Handelsrecht. edition der Hans-Böckler-Stiftung 153, Düsseldorf 2005, ISBN 3-86593-030-1.
  5. Zinssätze und Reservesätze Deutsche Bundesbank, einschl. Oktober 2014