Das Geldrätsel: Geschichte: Bank of England

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Holland finanziert England

"Die Briten nahmen spätestens ab 1642 enorme Kredite bei den Holländern auf. So brachte die Königin Henrietta Maria von England die Kronjuwelen nach Holland, um sie für Waffen zu verpfänden. Die Tatsache, dass diese Waffen in den Kriegen Englands gegen Holland Verwendung finden würden, interessierte dabei jedoch nicht."[1] Holland finanzierte also England den Krieg gegen das eigene Land. Violet Barbour vermerkt hierzu, dass es den Holländern eigentlich von der Regierung verboten war, fremde Mächte zu finanzieren. Dieses Gesetz wurde jedoch nicht beachtet.[2]

Hier wird besonders deutlich, dass die jeweilige Geldmacht sich nicht auf eine Nation beschränkte, sondern sich nationenübergreifend ausbreitete. Die Interessen der einzelnen Nation spielen bei den Entscheidungen in Finanzfragen nur eine untergeordnete Rolle. Es wird auch der Feind des eigenen Landes finanziell unterstützt, wenn aus dem Geschäft nur ein ordentlicher Profit herausspringt. Von den resultierenden Kriegshandlungen wird man sich schon weit genug entfernt halten. Die ganze Welt steht zur Tätigung von Geschäften zur Verfügung und man wird sich nicht durch engstirnige Entscheidungen einzelner Nationalstaaten von einem lukrativen Geschäftsfeld fernhalten. Diese Einstellung ist sicher nicht neu gewesen, wird aber hier sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Eine nahezu perfekte Umsetzung dieser Vision zeigt uns die Gegenwart mit der Globalisierung der Wirtschafts- und Finanzwelt.

Free Coinage Act, 1666

" Der Free Coinage Act sah vor, daß jedermann Gold- und Silberbarren zur Münzstätte bringen und daraus kostenlos Münzen prägen lassen konnte. Um die Verabschiedung dieses Gesetzes zu bewirken, hatte sich die britische Ostindiengesellschaft, die mit Indien weiterhin Handel mit Metallen betrieb, laut Del Mar massiver Bestechung bedient."[3] Mit dem Free Coinage Act eigneten sich Privatleute dass, dem jeweiligen König oder Fürsten zustehende Münzrecht (auch Münzregal genannt) an. Nicht mehr der König oder Fürst konnte künftig über die Geldmenge bestimmen sondern eine Gruppe von Kaufleuten, Bankbesitzern und Goldschmieden.


Was aber hatte die britische Ostindiengesellschaft mit dem Free Coinage Act zu tun? Da sie in großem Maßstab Handel mit Edelmetallen betrieb, konnte sie aus dem Indienhandel erheblichen Gewinn erzielen. Während in England Silber und Silbermünzen im Verhältnis zu Gold relativ günstig zu erwerben waren, existiert in Indien ein wesentlich höherer Kurs für Silber. Aus dem Geschäft mit dem in Indien erworbenen Gold konnte ein Profit von 50 % realisiert werden. Die Goldbarren konnten dann gemäß dem Free Coinage Act kostenlos in gängige Goldmünzen umgewandelt werden. Dies verhalf der britischen Ostindiengesellschaft insgesamt zu einer Gewinnmaximierung ihrer Tauschgeschäfte. [4][5]

Barren Gold Silber.jpg

Beispiel:
In England werden zwei Barren Gold gegen 30 Barren Silber eingetauscht, Wertverhältnis 1:15. Dieses Silber wird per Schiff nach Indien gebracht und dort wiederum gegen Gold getauscht. Da in Indien ein anderes Wertverhältnis besteht und zwar 1:10, erhält man dort drei Barren Gold für 30 Barren Silber. Somit wird, berücksichtigt man die Transportkosten nicht, ein Gewinn von 50 Prozent erreicht. Zurück in England war die Prägung von umlauffähigen Münzen aus den Goldbarren, d.h. von Münzen welche im täglichen Handelsgeschäft benutzt werden konnten, gemäß dem Free Coinage Act kostenfrei.

Guinea 641642.jpg

England Charles II. 1660-1685. :AV Guinea

Der König als Schuldner

Die Könige und Herrscher der damaligen Zeit waren nicht unbedingt die zuverlässigsten Schuldner. Lieh man einem König Geld für dessen Kriege oder sonstigen Bedürfnisse, so war doch die Rückzahlung höchst ungewiss. Den König konnte man schließlich nicht vor ein weltliches Gericht bringen und die Rückzahlung des geliehenen Geldes erzwingen. Auswege aus dieser Notlage für den König waren Zwangsanleihen und Beschlagnahmen von Geld.

Zwangsanleihen waren bereits von der Republik Venedig im Jahre 1173 zur Finanzierung von Kriegslasten erhoben worden. Hierbei handelte es sich jedoch um eine Staatsanleihe einer Republik und nicht um die Anleihe eines Königs.[6]

Den englischen Kaufleuten diente bis 1638 die königliche Münze im Tower als Aufbewahrungsort für größere Geldsummen. Karl I., dem es 1638 an Geld für seine Kriegsführung fehlte, entnahm kurzerhand 200.000 Pfd. Sterling aus dem im Tower aufbewahrten Schatz der Kaufleute. Dies geschah jedoch ohne deren Einwilligung. Er zahlte es zwar nach einigen Monaten wieder zurück, verspielte mit seiner Aktion jedoch jeglichen Kredit bei den diesen. Diese deponierten fortan ihr Geld bei den Goldschmieden, welche sich auf diese Art von Geschäften spezialisiert hatten.

Vorschlägen zur Gründung einer Nationalbank standen die Goldsmiede natürlich abwehrend gegenüber. Geld wurde zu 10% Zinsen und mehr an die Krone verliehen und die Anleger bei den Goldschmieden erhielten einen Zins in Höhe von 6%. 1672 stand König Karl II. mit über 1,3 Millionen Pfd. Sterling bei den Goldschmieden in der Kreide und konnte dieses Geld nicht vereinbarungsgemäß zurückzahlen. Karl II. versprach die Forderungen der Goldschmiede später zu bedienen und auch mit 6 % zu verzinsen. Das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit der Krone erlitt einen weiteren Vertrauensverlust. Nach der Revolution von 1688 musste die Krone um Anleihen bei Privatleuten zu 12% Zinsen nachsuchen. Das Feld war nach dem "Free Coinage Act" und dem Vertrauensverlust in die Krone bereit für den Vorschlag zur Gründung einer "Gesellschaft zur Finanzierung der Staatsausgaben".

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Einzelnachweise

  1. Stephen Zarlenga: Der Mythos vom Geld - die Geschichte der Macht, Seite 183
  2. Barbour: Capitalism in Amsterdam in the Seventeenth Century, Seite 126, zitiert nach Zarlenga Seite 182
  3. Zarlenga: Der Mythos vom Geld - die Geschichte der Macht, Seite 198
  4. John Locke 1718, zitiert nach Zarlenga, Der Mythos vom Geld - die Geschichte der Macht, Seite 200
  5. Peter L. Bernstein, 2005 Die Macht des Goldes: Auf den Spuren einer Faszination, Seite 209
  6. Staatsanleihen in Italien