Das Geldrätsel: Eigenkapital: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. Februar 2018, 17:44 Uhr


Im Kreditwesengesetz wird die angemessene Ausstattung der Banken mit Eigenmitteln gefordert. Diese Forderung wird mit 8 % des Kreditbetrages beziffert, d. h. wenn eine Bank einen Kredit über 100.000 € erteilen will, muss sie 8.000 € Eigenkapital für diesen Kredit reservieren. Abhängig von der Bonität des Kreditnehmers kann diese Grundforderung jedoch auch noch verringert oder erhöht werden. Aus der Risikogewichtung ergeben sich dann Eigenkapitalforderungen zwischen 1,6 % und 12 %. Ist der Kreditnehmer hingegen der eigene Staat oder aber ein Staat mit einem Rating gleich oder besser AA-, wird kein Eigenkapital benötigt. Am anderen Ende der Messlatte stehen die ABS-Transaktionen. Hier reichen die Forderungen je nach Rating bis zu 100 %, d. h. sie müssen voll durch Eigenkapital gedeckt sein. Dies kommt praktisch einem Verbot von ABS-Transaktionen im Bankensystem gleich.

Aufgrund der Bankenkrise seit 2008 bestehen Bestrebungen, die Eigenkapitalausstattung der Banken zu erhöhen und damit die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber Bankenkrisen zu festigen. Die begrenzende Funktion der Eigenkapitalforderungen auf die Geldschöpfungskapazität der Banken ist offensichtlich.


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