Das Geldrätsel: Banklizenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine Lizenz der EZB/BaFin. Bei den Lizenzen wird nach Voll- und Teillizenzen unterschieden. Eine Bank, welche Kundeneinlagen annimmt und verwaltet, braucht eine Vollbanklizenz. Diese beinhaltet einerseits die Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Gesetze und Verordnungen das Bankgeschäft betreffend, eröffnet andererseits aber auch Geschäftsfelder, die einem Handelsunternehmen oder Gewerbebetrieb verschlossen bleiben. Hierzu zählt die Erlaubnis, fremde Gelder als Einlagen anzunehmen und die Gewährung von Krediten. Aus diesen beiden Möglichkeiten, gepaart mit den Forderungen aus der Liquiditätsverordnung ergibt sich ein Rezept, wie über den tatsächlichen Bestand an Spargeldern hinaus Darlehen gewährt werden können. Um dies zu verdeutlichen sind einige grundsätzliche Überlegungen erforderlich.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine Lizenz der EZB/BaFin. Bei den Lizenzen wird nach Voll- und Teillizenzen unterschieden. Eine Bank, welche Kundeneinlagen annimmt und verwaltet, braucht eine Vollbanklizenz. Diese beinhaltet einerseits die Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Gesetze und Verordnungen das Bankgeschäft betreffend, eröffnet andererseits aber auch Geschäftsfelder, die einem Handelsunternehmen oder Gewerbebetrieb verschlossen bleiben. Hierzu zählt die Erlaubnis, fremde Gelder als Einlagen anzunehmen und zu verwalten. Aus diesen beiden Möglichkeiten, gepaart mit den Forderungen aus der Liquiditätsverordnung und der Kreditvergabe ergibt sich ein Rezept, wie über den tatsächlichen Bestand an Spargeldern hinaus Darlehen gewährt werden können. Um dies zu verdeutlichen sind einige grundsätzliche Überlegungen erforderlich.
  
== Geld oder Forderung? ==
 
Was stellen die Zahlen in der Bankbilanz dar? Sind sie Geld, Forderungen, Vermögenswerte oder Rechte?
 
  
Nehmen wir z. B. die Giroguthaben. Banktechnisch gesehen handelt es sich bei den Sichteinlagen auf der Passivseite der Bankbilanz um „Verbindlichkeiten der Bank gegenüber Bankkunden“, vereinfacht gesagt um Schulden der Bank. Wie aber können Schulden zur Deckung eines Kredites verwendet werden?
 
Die Verwirrung entsteht durch die allgemeine Auffassung, dass auf den Girokonten „Geld“ liegen würde. Da dieses „Geld“ der Kunden zu einem Großteil auf den Girokonten verbleibt, kann es für Kredite verwendet werden? Dann müsste es bei der Auszahlung von Krediten jedoch auch entsprechend verringert werden, was ganz offensichtlich nicht der Fall ist. Das Sichtguthaben steigt im Gegenteil bei der Kreditvergabe an. Schon ist die Geldschöpfung aus dem Nichts nachgewiesen?
 
 
Die vorgenannten Überlegungen resultieren aus der Sichtweise der "Ding-Geld-Ebene". Geld muss ein Ding sein, dessen Menge in den Kontenbüchern notiert wird. Diese Betrachtung muss zwangsläufig in die Irre führen, da in einer Bilanz kein "Geld" notiert wird sondern lediglich Forderungen und Verbindlichkeiten oder auch Guthaben und Schulden. Aus juristischer Sicht kann man auch von Rechten sprechen.
 
Bewegt man sich deshalb auf der Ebene von Bankbilanzen und der Bankbuchführung, sollte man sich bewusst sein, dass unsere heutigen Zahlungsmittel nur aus Forderungen bestehen. Unser Buchgeld besteht aus Forderungen gegen die Bank. Es ist unser Guthaben gegenüber der Bank. Entsprechend bezeichnet die Bank sie als eigene Verbindlichkeit (Schuld) gegenüber den Bankkunden. Wir befinden uns damit auf der "Schuld-Geld-Ebene" in welcher nur Forderungen als Zahlungsmittel angesehen werden. Es erscheint jetzt auch logisch, dass mit Schulden keine Kredite finanziert werden können.
 
 
===Ding-Geld-Ebene===
 
Nun darf man aber in der Argumentation die beiden Begriffsebenen nicht beliebig wechseln, sondern muss konsequent auf der angefangenen Ebene bleiben. Liegt „Geld“ auf den Girokonten, so kann es bei Nichtbenutzung an Kreditnehmer verliehen werden? Hier endet schon die Logik der Ding-Geld-Ebene, da nachweislich von den Girokonten kein Geld bei der Kreditvergabe verschwindet.
 
  
 
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Aktuelle Version vom 12. März 2018, 08:13 Uhr

Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine Lizenz der EZB/BaFin. Bei den Lizenzen wird nach Voll- und Teillizenzen unterschieden. Eine Bank, welche Kundeneinlagen annimmt und verwaltet, braucht eine Vollbanklizenz. Diese beinhaltet einerseits die Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Gesetze und Verordnungen das Bankgeschäft betreffend, eröffnet andererseits aber auch Geschäftsfelder, die einem Handelsunternehmen oder Gewerbebetrieb verschlossen bleiben. Hierzu zählt die Erlaubnis, fremde Gelder als Einlagen anzunehmen und zu verwalten. Aus diesen beiden Möglichkeiten, gepaart mit den Forderungen aus der Liquiditätsverordnung und der Kreditvergabe ergibt sich ein Rezept, wie über den tatsächlichen Bestand an Spargeldern hinaus Darlehen gewährt werden können. Um dies zu verdeutlichen sind einige grundsätzliche Überlegungen erforderlich.



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